H-Zulassung für KITT-Replika?!

  • Da ich auf diesem Gebiet noch relativ neu bin, wollte ich die Fachmänner im Board mal etwas fragen? Wie schaut es eigentlich mit einer H-Zulassung für ein KITT-Replika aus? Kann man so einen überhaupt in D erreichen oder ist es ausgeschlossen?

    Ich denke, dass ist interessant, da die 3. Gen schon ab 1982 vom Band rollte?

    Theoretisch müsste es ja gehen, da die Teile von KR ja zu diesem Zeitpunkt (1982) schon vorhanden waren und wir lediglich Nachbauten verwenden?

    Ich gehe jetzt erstmal von einem reinen Außenumbau aus! Der Innenraum bleibt original!

    Danke schon mal

    Einmal editiert, zuletzt von tamike (21. Mai 2010 um 11:04)

  • wir haben in der schweiz ja auch ein oldtimerkennzeichen.. und
    hier wäre das meines wissens unmöglich. Originalzustand ist
    es halt nun nicht mehr.. Ob KITT-Replica oder nicht.. es ist
    kein "originaler" Firebird mehr..

  • Naja...ist glaub ich so eine Randzone.

    Das Auto sollte schon Original sein, aber wenn etwas verändert wurde,müssen die Teile zeitgenössisch sein. D.h. sie müssen für dieses Fahrzeug bereits existiert haben,als das Auto noch kein Oldi war und sie müssen für dieses Auto sein.
    Selbst Repliken solcher Teile müssten erlaubt sein. (wenn eine ABE vorhanden ist)

    Wie das jetzt bei einem KITT Replika ist,kann wohl nur (bei uns) der TÜV beantworten. Und da sollte man schon mehrer Anfragen machen,da der TÜV selber nicht wirklich weiss,was Sache ist.
    Was nämlich bei einem TÜV locker möglich ist,ist beim nächsten TÜV Stützpunkt unmöglich.


    Gruss Markus

    K.I.2.T. K.I.3.T.

  • Ja, das leuchtet ein! So gesehen müssen die Teile 10 Jahre - vor oder zurück - bei Erstzulassung des Fahrzeugs schon vorhanden gewesen sein. Interessant wäre es sicher mal, dies zu erfragen? Jeder weiß ja nun, dass KITT 1982 bereits aktiv war, mit diesen Teilen ;) Ich denke, wenn wir jetzt zunächst von einem reinen Außenumbau ausgehen, hat sich so ja nicht wirklich was verändert? Das einzige wirklich andere, ist der Scanner + die Frontmaske? Alles andere ist doch soweit ich weiß Serie gewesen?

    Vom Innenausbau kann ich mir die Sache aber wesentlich problematischer vorstellen?

  • Naja,hier geht es eigentlich nur um die Frontstoßstange.
    Scanner und Tailcover werden NIE TÜV bekommen,ob nun Oldi- oder normale Zulassung.

    Eine Stoßstange stell ich mir durchaus machbar vor. Wie gesagt,kommt auf den TÜV an.

    Interessant wird es beim Innenausbau,da wird es dann einige Probleme geben. 8)

    Oder man braucht nur einen TÜV Prüfer der KR Fan ist. :D


    Gruss Markus

    K.I.2.T. K.I.3.T.

  • Kurz und knackig: H-Zulassung und K.I.T.T.-Replika passen nicht zusammen. Die Teile sind nicht zeitgenössisch und haben allesamt keine ABE. Selbst eine TÜV-Abnahme (die eh schon kaum möglich ist), ändert daran nichts...

    Das einzige, was nach 30 Jahren ggf. machbar ist, ist eine Oldtimer-Versicherung. An der Zulassung ändert das aber nichts.

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  • Das die Teile keine ABE haben ist eine Sache,aber wieso sollen die Teile nicht zeitgenössisch sein?
    Ich glaube das wird das kleinste Problem sein, dem Prüfer klar zumachen das es diese Teile damals auch schon gab.

    Wir haben letztens bei uns einen 31 Jahre alten Wagen gehabt. Der Kunde wollte eine Zusatzscheinwerferfront aus GFK auf der Motorhaube haben.
    Das Ding hatte weder eine ABE noch wäre es für Fussgänger gesund gewesen bei einem Unfall Kontakt damit zubekommen.
    Aber es war kein Problem dafür eine Oldtimerzulassung zubekommen, da es so eine Lampen Gallerie damals für diesen Wagen angeboten wurde.

    Stoßstange oder Lampen Gallerie....wo ist denn da der Unterschied? ?(

    Wie gesagt, der Innenraum ist ein anderes Thema. :P


    Gruss Markus

    K.I.2.T. K.I.3.T.

  • Ich habe gestern meinen TÜV Mann bei mir in meiner Werkstatt darauf angesprochen. Fakt ist, das Auto darf nicht verbastelt sein um eine oldtimer Zulassung zu bekommen, Also kein Dash oder ähnliches.

    Gruß René

    Stolzer Besitzer eines Trans Am 5,0 l V8 Bj 12/82

  • Da muss ich mich jetzt auch mal reinhängen. Soweit ich weiß kann man eine H-Zulassung für ein Replica knicken. Erstens muss das Fahrzeug möglichst original (damit sind Herstellerversionen gemeint) sein und über 30 Jahre. Zweitens muss ein Gutachten (TÜV/Dekra...) belegen, dass das Fahrzeug, soweit es zum jetzigen Zeitpunkt geht, original ist und somit ein erhaltbares Kulturgut darstellt. Jeglicher Umbau, den es damals von Werk aus für das Model nicht gab, scheidet dadurch automatisch aus. Das ausschlaggebende KO dürfte hierbei also die Front sein. Außnahmen hierbei wird es jedoch sicherlich geben, kommt halt immer drauf an, mit welchem Fuß der Gutachter zuerst aus dem Bett gestiegen ist. Wenn man sowas vor hat auf jeden Fall Rücksprache mit TÜV/Gutachter halten und ganz ganz lieb fragen.

    Jetzt ein bisschen Off-Topic:

    Das mit der Oltimer Versicherung ist so nicht korrekt, die richtet sich nämlich nicht nach einer H-Zulassung. Das kommt einzig und allein auf die Versicherung an, wie die das handhaben. Die Oldie Car Cover z.B. nimmt auch jüngere Fahrzeuge an. Ist zwar an ein paar Auflagen gebunden (z.b. 9000km Laufleistung im Jahr, Garagenstellpaltz...) aber dafür sind die sehr viel günstiger (in meinem Fall über 350€) und haben meist auch mehr Leistung (Vandalismus z.B. schon in der Teilkasko).

    Gruß Seb

    Aus dem Bender CS-Cartoon

    Zitat

    Na klasse, NOOBS!!

    Wie finden Sie mein Posting? Call 1-800-jemanden-den-es-interessiert

  • Zitat

    Original von Privateer5000
    Das mit der Oltimer Versicherung ist so nicht korrekt, die richtet sich nämlich nicht nach einer H-Zulassung.


    Sag ich doch. Es ging nur darum, inwiefern sich das Alter eines verbastelten Fahrzeuges dennoch für den Besitzer lohnen kann, da eine H-Zulassung grundsätzlich ausscheidet ;)

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  • Hey Danke. Alles hilfreiche Beiträge. Theoretisch könnte man also - nur bezüglich eines Außenumbaus - eine H-Zulassung erwirken können. Also wenn der Innenraum praktisch original ist, kein Dash oder sontiges verbaut wurde.

    Die Front stellt sicher ein Problem dar, jedoch ist die ganze Sache in dem Fall nicht unmöglich. Einen Prüfer zu finden, der dieser Sache wohlgesonnen ist, kann ja auch nicht ewig dauern? Ich denke, ich werde mal bei denen anfragen, was Sache ist. Die wissen selber ja meistens gar nicht mehr Bescheid?

    Die Taillight-Covers müssen ja nicht zwangsläufig verbaut sein. Hab schon viele gesehen, die die 82-84er Heckleuchten schwarz lasiert verbaut hatten und da sehen dann auch nur Fachmänner einen Unterschied.

    Da wir auch schon bei Versicherung sind. Vielleicht für einige von euch interessant. Der ADAC bietet seit letzten Jahr eine Art Oldtimerversicherung an. Hierunter fallen glücklicherweise auch Autos ab 20 Jahren. Der Haken: Vorlage eines Gutachtens, indem mindestens ein Fahrzeugwert von 4000 € angegeben ist und der Fahrer muss dazu mindestens 25 Jahre alt sein. Ergo: zu zahlende Versicherung pro Saison -->69€!!!!!!!!!!!!! Kein Schreibfehler. Werde ich ab nächster Saison unebdingt machen, da kann man ein riesen Summe sparen, vor allem weil auch die Laufleistung unerheblich ist!!!

  • Zitat

    Original von tamike
    Da wir auch schon bei Versicherung sind. Vielleicht für einige von euch interessant. Der ADAC bietet seit letzten Jahr eine Art Oldtimerversicherung an. Hierunter fallen glücklicherweise auch Autos ab 20 Jahren. Der Haken: Vorlage eines Gutachtens, indem mindestens ein Fahrzeugwert von 4000 € angegeben ist und der Fahrer muss dazu mindestens 25 Jahre alt sein. Ergo: zu zahlende Versicherung pro Saison -->69€!!!!!!!!!!!!! Kein Schreibfehler. Werde ich ab nächster Saison unebdingt machen, da kann man ein riesen Summe sparen, vor allem weil auch die Laufleistung unerheblich ist!!!

    Hi.
    Die Laufleistung ist keineswegs unerheblich, sondern auf 8000km im Jahr begrenzt.
    ADAC Oldtimerversicherung

    Gruß
    Heiko

    Pontiac Trans Am GTA 5,7L

  • Ich war mir eigentlich auch immer ziemlich sicher, daß man eine H-Zulassung für ein Replica - und sei es hier auch nur eines mit KITT-Front und sonst komplett original - vergessen kann.

    Aber dann seh ich auf Treffen immer diese gechoppten Hotrods auf Basis der 30er Jahre Fords: An den Dingern ist NICHTS mehr original, das sind quasi total individuelle Komplett-Umbauten, sowohl innen, als auch außen, und trotzdem tragen die stolz das H-Kennzeichen - weil solch ein Tuning-Zeugs in den 50ern üblich war, "zeitgenössisch".
    Wie Markus1605 schon schrieb, warum sollte nun ein Replica mit seinen Umbauteilen sowohl außen als auch innen nicht zeitgenössisch sein? Knight Rider ist schließlich eine sehr bekannte und erfolgreiche Serie, und die Nachbauten weltweit anzutreffen.
    Ich kann mir vorstellen, daß das sicherlich noch ein spannendes Thema wird. Vielleicht gelten aber KITT-Umbauten erst ab den 90ern oder ab 2000 als "zeitgenössisch" (so wie Hotrods erst ab den 50ern zeitgenössisch sind, obwohl die Basis schon 20 Jahre älter ist). Dann muß man noch wesentlich länger warten mit dem H-Kennzeichen ;)

    CU,
    Prodatron


    FIVE AMERICAN MOVIE CARS

    Einmal editiert, zuletzt von Prodatron (22. Mai 2010 um 17:04)

  • Da ist mir grad noch was eingefallen? Wie schaut es denn mit dem Lack aus? Für ein H-Kennzeichen muss ja an sich auch der Lack passen. Ich meine, dass er, auch bei Neulackierung, wieder die originale Farbe aufweisen muss? Also kann man nur einen schwarzen Wagen wieder schwarz lackieren ... Wenn das Basisfahrzeug mal rot oder so war, braucht man gar nicht zum TÜV fahren???? Wie seht ihr das?

  • Eine Neulackierung gehört zum Erhalt oder zur Wertsteigerung eines Fahrzeugs, da spielt auch die Farbe keine Rolle. ;)
    Also erlischt auch nicht die Oldtimerzulassung wenn du dein rotes Auto Schwarz lackierst!


    Gruss Markus

    K.I.2.T. K.I.3.T.

    Einmal editiert, zuletzt von Markus1605 (23. Mai 2010 um 19:00)

  • Man darf den Wagen durchaus in einer anderen Farbe neulackieren. Nur muss die Farbe auch damals angeboten worden sein. Wenn es das Fahrzeug damals nicht in rosa metallic gab und man lackiert ihn nun in rosa metallic, verliert es seinen H-Status.

    CU,
    Prodatron


    FIVE AMERICAN MOVIE CARS