Verlust des Typenschein

  • Hallo Leute

    Ja mein Problem hab vor nen halben Jahr nen Ponti aus Wien von Privat gekauft nun hab ich den Typenschein(Einzelgenehmigung) nicht mehr was muss ich alles tun damit ich ein Duplikat bekomme und wo muss ich den Antrag stellen

    Danke für eure Hilfe cu

    Übrigens auf ebay steht wieder mal ein Kitt aus Amerika zum Verkauf umgerechnet 14 000Euro ist komplett umgebaut sieht auf den Fotos ganz net aus

    thx Steve

  • Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeug-Genehmigungsdokuments musst du ein Duplikat-Genehmigungsdokument beantragen. Nach dem Diebstahl muss bei der Polizei eine Diebstahlsanzeige gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Diebstahl im Ausland erfolgt ist. Den Verlust musst du gegenüber der zuständigen Behörde glaubhaft machen. Wenden dich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle deines Wohnbezirks. Du kannst dich aber auch vertreten lassen. Dazu musst du aber eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Bei Fahrzeugen, deren Daten vollständig in der Genehmigungsdatenbank enthalten sind, wird ein aktueller Datenausdruck aus der Genehmigungsdatenbank hergestellt und mit einer neuerlich ausgedruckten Zulassungsbescheinigung zu einem Duplikat-Genehmigungsdokument verbunden. Bei Fahrzeugen, deren Daten nicht vollständig in der Genehmigungsdatenbank enthalten sind, muss vom Aussteller des bisherigen Genehmigungsnachweises (z.B. Typenschein) ein Duplikat angefordert werden

    Erforderliche Unterlagen

    * amtlicher Lichtbildausweis| des Antragstellers oder der Antragstellerin
    * Diebstahlsanzeige oder Erklärung über den Verlust schriftliche Erklärung des Antragstellers oder der Antragstellerin, dass er oder sie Eigentümer oder Eigentümerin des Fahrzeugs ist bzw. Zustimmungserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin
    * bei nicht zugelassenen Fahrzeugen:
    o schriftliche Erklärung der Eigentümerin oder des Eigentümers während der letzten Zulassung des Kfz, dass dieser die Eigentümerin oder der Eigentümer gewesen ist
    * Vollmacht|, wenn der Zulassungsbesitzer oder die Zulassungsbesitzerin nicht persönlich erscheint (z.B. ein Versicherungsvertreter oder eine Versicherungsvertreterin)
    * bei Leasing: zusätzlich
    o Zustimmungserklärung des Leasinggebers

    Für die Duplikatausstellung fallen keine Gebühren an.

    Einmal editiert, zuletzt von Martin (23. Oktober 2007 um 14:44)