Zusatzscheinwerfer !

  • Ohne Red Rider auf die Füße zu treten, aber mit 4 Scheinwerfern pro seite, muss der ja ein Licht auf die Strasse schaufel das es andere zum Teil ja nur blendet, oder nicht??

  • nein, absolut nicht !
    Nochmal zur Wiederholung:
    meine 8 Zusatzscheinwerfer- die Reihenfolge von außen nach innen pro Seite:
    Standlicht, Blinker, Nebler, Fernlicht.

    Das bedeutet das ich meistens Tagsüber mit Stand+Nebel fahre, was in der Kombination einfach nur
    geil aussieht, und nicht wie bei manchen "Golffahrern" einfach nur lächerlich wirkt ! :D

    Damit dürfte auch Mavericks Frage beantwortet sein, wegen dem TÜV.
    Das hab ich bereits öfters geschrieben. TÜV ohne Mängel bestanden.
    Die Anordnung darf so sein !

    mfg
    Hendrik

    Einmal editiert, zuletzt von Red Rider (30. Oktober 2005 um 13:38)

  • naja, wenn man sich nen Clown Kitt bauen will, dann ja ! :D

    Sorry, absolut nicht mein Fall !

  • Tagfahrlicht?
    Da wünsche ich dir schon mal viel Spaß mit den Bullen.
    Die hatte ich mal an meinem Golf montiert.
    So oft bin ich noch nie angehalten wurden, wie in der ZEit des BEtriebs von den Dingern.
    Die meisten Cops kennen die Dinger ja nicht anmal.
    Die kommen dann an um meinen warum man denn Nebelscheinwerfer anhat.
    Bringt zwar Fun die was aufs Korn zunehmen nur irgendwann geht einem das selber auf den Zeiger.3

    @red rider
    NIX GEGEN LEUTE DIE EINEN GOLF FAHREN :P :P :P

    Was den Tüv angeht, wie hast du denn den TÜV Beamten bestochen??? :P

    2 Mal editiert, zuletzt von ERFTKNIGHT (30. Oktober 2005 um 16:55)

  • Zitat

    Was den Tüv angeht, wie hast du denn den TÜV Beamten bestochen???

    Leute noch mal gaaaaanz langsam, damit es auch wirklich alle verstehen:
    MEINE ANORDNUNG IST 100% LEGAL !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


    mfg
    Hendrik

  • So wie es bei Red Rider montiert ist ist es absolut richtig...

    Wie kommst du auf Tagfahrlicht ?? Tagfahrlicht ist z.B. in Skandinavien Gesetzlich vorgeschrieben, wird aber früher oder später auch in D kommen.

    Die komischen Blauen Schwachsinnslichtlein die man so net als Nebelscheinwerfer bezeichnet sind auch welche und erfüllen auch Ihren zweck, diese Leuchten ersetzen aber kein Abblendlicht. Wer hat dir den den Quatsch erzählt. Du hast ein Abblendlicht am Fahrzeug zu haben, und das hast du schon an deiner Golf Front dran, wenn auch Häßlich aber du hast Lichter, also wieso nochmal welche.

    Bei Red Rider ist so alles i.O., wenn er allerdings angehalten wird, dann nur weil bei ihm wirklich die Nebler an sind und nicht wegen der Scheinwerfer.

    Der Gesetzgeber schreibt vor das jeweils für Fernlicht und Nebelscheinwerfer pro Seite ein Zusatzlicht davon montiert werden darf. Zudem muß es Weiß sein.

    Wie groß die Blinker sind interessiert überhaupt kein Mensch, hauptsache es blinkt und ist orange. Da dies eh nur 21W Birnen sind ist also auch das Glas egal, denn es blendet nicht und wird auch nicht als Fahrlicht genutzt.

    Das selbe gilt fürs Standlicht, es steht nirgends geschrieben das dieses wie bei den meisten Fahrzeugen im Hauptscheinwerfer mit untergebracht werden muß, die meisten neueren Fahrzeuge haben das Standlicht irgendwo getrennt, und da es nur ein Standlicht ist, hats auch nur 5W und somit also auch nicht blendend.

    Ist das jetzt so formuliert das es jeder versteht ??

    KR Board, da werden sie geholfen ;)

  • ich danke dir Johny ! :D
    Endlich hats mal jemand vernünftig erklärt *freu*

    mfg
    Hendrik

  • Mein Posting mit dem Tagfahrlich war auf die Blauen Dinger in Austria Foundation Beitrag bezogen.
    Wenn ich mich da in irgendeiner Form geirrt möge man es mir doch bitte verzeihen.