• Zitat

    Original von wildcat1984
    Komisch ist es nur dass bei dem Onlineautmarkt wo ich geschaut habe der Trans AM als Modell aufgezählt wird und nicht als Austattung.

    Das liegt darin begründet, dass es sich eingebürgert hat, so ein Auto "nur" als Trans Am zu bezeichnen, anstatt den vollen Namen (Firebird Trans Am). Ich meine, viele sagen ja auch nur GSI oder GTI und meinen damit die entsprechenden Kadett oder Golf Modelle.

    Wie dem auch sei, wenn man das mal aufdröseln möchte (Special Editions wie die 25th Anniversary Edition oder die Recaro Special Edition mal ausgelassen):

    Firebird = Einstiegsvariante, üblicherweise mit V6 (82 auch mit einem 4 Zylinder) Aggregat mit 2.8l und 3.1l Hubraum, seltene Modelle haben auch einen 5l V8 TBI. Die Austattung ist grundlegend.

    Firebird Formula = Das selbe wie beim Firebird (überwiegend Basisaustattung), jedoch mit entsprechenden Motoren zu haben. Diese Modelle gabs in der 3. Generation wenn ich mich recht erinnere ab Mitte der 80er Jahre. Erkennungsmerkmal ist dabei die Haube mit der Wulst (auch besser bekannt als Cowl Induction Hood). Üblicherweise ist das die sportlichste aller Varianten und kam grundsätzlich mit V8 Aggregaten mit 5 und 5.7l Hubraum.

    Firebird Trans Am = Quasi die hochwertige Austattungsvariante des Firebirds, mit vielen komfortablen Optionen, 82 - 84 die Cowl Induction Hood (ab dann gab es eine Haube mit "Kiemen" an der Front der Haube sowie an den Seiten), von 82 - 84 die PMD Sitze sowie V8 Motoren von 5l (TBI und CrossFire) bis 5.7l (TPI) Hubraum. Das Auto war wegen seiner Austattung meistens schwerer und somit im Regelfall langsamer als ein Formula.

    Firebird Trans Am GTA = Besser gehts nicht. Fast das komplette Optionsprogramm, ab Ende der 80er Jahre im Programm und üblicherweise mit 5l und 5.7l TPI V8.

    Stephan

  • Da sieht man es mal wieder die Jungs und Auto :D

    Mal ne andere Fragen zum Umbau (auch wenn ich selbst keinen hab). Was ist denn eigentlich von der Ausstattung her in Deutschland erlaub oder braucht man für das eine oder andere ne Sondergenehmigung (ich denke da speziell an das rote Lauflich)? (Hoffe die Frage ist nicht schon tausend mal gestellt worden, wenn doch sorry).

    PS: Vielleicht habe ich ja das Glück dass ich in ein paar Jahren meinen Sponsor gefunden hab und mir auch einen KITT zulegen kann LOL

  • Zitat

    Original von K.I.F.T.
    Wenn ich mich nicht irre, gab es den Firebird Trans Am GTA nur mit 5.7 Liter Hubraum! :D

    Definitiv nicht, den Notchback GTA gab es ebenfalls mit einm 5l V8.

    @wildcat:

    Das wurde zwar schon oft genug durchgekaut, aber wieso auch nicht:

    Grundsätzlich verboten ist eigentlich nur das rote Scannerlicht, da rote Lichtelemente nicht an der Front strahlen dürfen oder aber reflektieren dürfen. Daher:

    Die Front selber ist grundsätzlich erlaubt sich dran zu tackern, ab und an kann sich jedoch ein Prüfer etwas anstellen, aber grundsätzlich wird die Front abgenommen und nicht beanstandet.

    Professionelle Versionen vom Scanner (unter anderem dem Brennon Fullbright) erlauben es die Linse zu wechseln, dass heisst wenn man nicht auf den Parkplatz steht, macht man die Haube auf und wechselt die Klarsicht und rote Linse durch eine Alu Linse in Wagenfarbe. Das wiederrum wird dann meistens auch nicht weiter beanstandet (zusätzlich sollte man insofern vorsorgen, dass der Scanner nur dann laufen kann, wenn z.B. die Handbremse angezogen ist). Mit einem laufenden Scanner durch die Stadt zu fahren, kann womöglich Konsequenzen nach sich ziehen, die man sich nicht wünscht :D

    Und was den Rest betrifft: Mach es wie viele andere...Sparen, sparen, sparen! :D

    Stephan

  • Hmm das mit dem sparen ist ein guter Tipp, nur wie soll man überhaupt was sparen wenn man noch nichts verdient :(

    Das mit dem Scanner war mir klar dass es verboten ist (man darf ja allgemein keine Leuchtsachen ans Auto machen, obwohl ja streng genommen dann auch alle Brummifahrer rausgeholt werden müssen die sehr oft mit mit irgendwelchem LED Zeugs rumfahren).

    Aber ich könnt mir vorstellen das gerade nachts so ein roter Scanner weniger blenden würde als so manche Lichter und es wahrscheinlicher auch weniger vom Blenden her wäre als wie durch die Ablenkung durch das hin und herlaufen (nennt man das beim Lauflicht so?). Natürlich könnt das nicht das normale Licht ersetzen, dazu wärs zu dunkel glaub ich. Aber wer versteht schon die deutschen Gesetze?!

  • Nuja, das mit dem Nix-verdienen ist ja in der Regel auch kein dauernder Zustand ;)

    Grundsätzlich argumentiert der Gesetzgeber damit, das rote Lichter nicht an die Front dürfen (grundsätzlich) und zudem eigentlich keine Leuchte ohne CE (?) Prüfsiegel am Fahrzeug leuchten darf.

    Das Problem am Lauflicht ist halt, dass es zum einen Rot ist und zum anderen kein Prüfsiegel hat, von daher geht man Konfrontationen grundsätzlich aus dem Weg, wenn man das Lauflicht entsprechend absichert vor Benutzung während das Fahrzeug fährt, sowie einer blickdichten Alu-Linse vor den Leuchtelementen des Lauflichtes.

    Und: Das Lauflicht kann in einer guten Variante (siehe Oben) ziemlich hell sein.

    Stephan

  • Zitat

    Original von Schakal
    Professionelle Versionen vom Scanner (unter anderem dem Brennon Fullbright) ...

    Das mein ich ;)

    Stephan