Vollgutachten nicht mehr benötigt

  • Nachdem ich morgen zur Zulassungstelle muß um mein Moped umzumelden, war ich kurz auf deren HP und wollte nach Öffnungszeiten schauen. Beim stöbern fand ich noch vollgendes:

    unter Punkt Wiederzulassung:

    Bisher musste für Fahrzeuge, die länger als 18 Monate stillgelegt waren, zur Wiederzulassung ein Gutachten nach § 21 StVZO (sog. Vollgutachten) vorgelegt werden. Dies ist nur noch erforderlich, wenn der Datenbestand beim Kraftfahrtbundesamt bereits gelöscht wurde, weil das Fahrzeug mehr als sieben Jahre außer Betrieb gesetzt war und die Fahrzeugpapiere nicht mehr vorhanden sind.

    Hab gerade ein Freudentanz hingelegt da ich mein Bird hier auch nach langer Zeit wieder zulassen muß. Diese Nachricht ist mal ein Grund für meinen Geldbeutel sich zu freuen.

  • Na das ist doch mal was!
    Endlich mal ne Änderung, die den Geldbeutel schont und nicht andersrum!

    Sicherlich auch interessant, wenn man ein stillgelegtes Fahrzeug kaufen möchte. Immerhin fällt das Vollgutachten schonmal weg...

    "What´s this ? - Looks like Darth Vader´s Bathroom..."