Auf der Seite http://www.Projek-Kitt.de habe ich gelesen, daß man mit Replicas nur zum TÜV und zu Veranstaltungen fahren darf. Heißt das etwa, daß man mit KITT/KARR-Replicas nicht im normalen Alltag fahren darf? Wäre nämlich schade.
Fahrverbot für Replicas?
-
-
Auf der gleichen Seite steht aber auch, das man nur in Verbindung mit einem roten Kennzeichen (Oldtimer ab 20 Jahren können diese beantragen) auf Messen / Veranstaltungen und zur Werkstatt fahren darf. Dieses Kennzeichen ist aber keine Pflicht für Replikas, wenn alle Anbauteile eingetragen sind kann es ganz normal bewegt werden (Lenkrad kriegst du aber nicht durch).
Weitere Fragen in Bezug auf TÜV etc. wurde bereits ausführlichst hier in diesem Forum diskutiert.
Bandit
-
Danke, Bandit.
Hatte schon Angst. Aber so ist daß nun mal, wenn daß Gehirn weniger verarbeitet, als die Augen sehen.
-
und ich dachte immer ich sei der MASTER OF KLUGSCHISS
MfG Privateer
-
Na deftig. Das wird ja immer besser hier.
Als dann, da hätten wir
Eine Dame die auf die dunkle Seite der Macht gewechselt ist und zwei Klugsch...! Was wird als nächstes passieren?
Was für unerwartete Abenteuer werden die Boardmember als näcshtes erleben? Seht die Fortsetzung hier in wenigen Tagen in ''Die Schlacht der toten Kennzeichen''. :]