Fahrverbot für Replicas?

  • Auf der gleichen Seite steht aber auch, das man nur in Verbindung mit einem roten Kennzeichen (Oldtimer ab 20 Jahren können diese beantragen) auf Messen / Veranstaltungen und zur Werkstatt fahren darf. Dieses Kennzeichen ist aber keine Pflicht für Replikas, wenn alle Anbauteile eingetragen sind kann es ganz normal bewegt werden (Lenkrad kriegst du aber nicht durch).

    Weitere Fragen in Bezug auf TÜV etc. wurde bereits ausführlichst hier in diesem Forum diskutiert.

    Bandit

  • und ich dachte immer ich sei der MASTER OF KLUGSCHISS :D

    MfG Privateer

    Aus dem Bender CS-Cartoon

    Zitat

    Na klasse, NOOBS!!

    Wie finden Sie mein Posting? Call 1-800-jemanden-den-es-interessiert

  • Na deftig. Das wird ja immer besser hier.

    Als dann, da hätten wir

    Eine Dame die auf die dunkle Seite der Macht gewechselt ist und zwei Klugsch...! :D Was wird als nächstes passieren?

    Was für unerwartete Abenteuer werden die Boardmember als näcshtes erleben? Seht die Fortsetzung hier in wenigen Tagen in ''Die Schlacht der toten Kennzeichen''. :]