knight rider lauflicht

  • hi
    zunächst einmal möchte ich mich kurz vorstellen, ich heiße markus und bin neu hier bei euch. auf das interessante board bin ich durch google gestoßen und hoffe nun das ihr mir vielleicht weiter helfen könnt...
    ich habe einen nissan 100 nx und möchte mir den als kleines knight rider replica umbauen mit strassenzulassung hier in deutschland. ich komme aus wolfsburg und habe hier schon den tüv gefragt wie das aussieht wegen der genehmigung des lauflichtes, da ich mir tatsächlich mal so ein teures ding gegönnt habe naja aber die wollen mir das nicht eintragen und ärger mit der polizei wollte ich auch vermeiden. ich hab dem beim tüv so einige vorschläge wie kappe, klappe, über zündung und steckverbindung gemacht. jedoch ohne erfolg...


    naja bei der kappe habe ich an eine undurchsichtige kappe gedacht die einfach während der fahrt auf dem lauflicht sitzt gedacht, so das man das lauflicht (wenn es laufen sollte nicht sehen kann nur wenn man die kappe im stand abnimmt...

    bei der klappe habe ich an einen elektrischen mechanismus gedacht wo sich die klappe bei einschalten der zündung einfach vor das lauflicht setzt und somit auch nicht mehr sichtbar ist....

    im falle der zündung habe ich daran gedacht das wenn man die zündung einschaltet sich das lauflicht abstellt.....

    und zu guter letzt die steckverbindung, da hab ich daran gedacht das während der fahrt die stromversorgung durch abgezogene steckverbindungen unterbrochen ist......

    nun zu meiner frage da der tüv und die polizei keiner meiner vorschläge aktzeptieren wollten.... wie kann man es schaffen das ich das lauflicht verbaut haben darf aber auch nur dann im stand des fahrzeugs läuft? es muss doch eine lücke geben womit man die überzeugen kann das man es verbaut haben darf es in seiner funktion aber nicht weiter beeinträchtigt wird...... ich würde mich sehr über eure hilfe und euren erfahrenen tipps freuen, denn es haben ja auch schon einige von euch geschafft es durch zubekommen oder?


    lg euer knight23

  • Hallo erstmal hier im Forum!

    Soweit ich weiß, wird der Scanner NIE eingetragen!!!

    Allerdings ist dieses Thema schon des öfteren hier behandelt worden.
    (Mittels der Suchfunktion und "TÜV" findet man einige Threads...)

    Soviel von dem was ich weiß:
    Ein rotes Licht nach vorne ist nämlich verboten und ein bewegtes Licht sowieso.
    Ausserdem darf nichts rot reflektieren, wenn ein anderes Fahrzeug, oder die
    Sonne draufleuchten...

    Viele hier im Board bauen den Scanner vor der TÜV Untersuchung aus.
    Beim Fahren haben sie eine Blende davor und ihn nicht eingetragen.
    Wenn man nichts davon sieht, wird auch keine Polizei drauf schaun.
    Nur beim TÜV kann es Probleme geben.

    Generell scheiden sich aber auch hier wieder die Geister:
    Die einen sagen sofort ausbaun und verbieten es komplett, andere TÜV-Prüfer
    akzeptieren eine undurchsichtige Abdeckung oder dass er nur im Stand bei
    gezogener Handbremse funktioniert...

    Aber eintragen....NEIN NICHT MÖGLICH.

    Bei meiner Pickerlüberprüfung (in Österreich) wurde nichts wegen dem eingebauten
    Scanner gesagt.
    Dass ich ihn beim Fahren NICHT einschalte ist doch sowieso klar ;)

    MfG Christian

  • Moin Moin!

    Erstmal willkommen im Board! Wie bereits der Christian angerissen hat, bekommt man nen Scanner in Deutschland wohl nie eingetragen, wohl auch deswegen, weil ihm die dazu nötige CE (?) Nummer fehlt.

    Wie dem aber auch sei, eine Lösung, wie sie vom TÜV akzeptiert (jedoch nicht eingetragen wird) und von der Polizei bisher noch nicht moniert wurde ist die folgende:

    Da der Scanner auf keinen Fall während der Fahrt angehen darf musst Du zum einen dafür sorgen, dass

    - nichts rot leuchtendes oder rot reflektierendes, wie Christian bereits sagte, nach vorne strahlt und
    - dass der Scanner auf keinen Fall während der Fahrt aktiviert werden kann.

    Realisieren kann man das folgendermaßen: Man legt statt der roten Linse während der Fahrt eine Alulinse in Wagenfarbe vor die Leuchtelemente. Das fällt zum einen kaum noch auf zum anderen ist auch damit gewährleistet, dass da auch wirklich nichts rot leuchten kann. Insofern ist Deine Idee schon garnicht mal so verkehrt!

    Dann die Sache mit der sicheren Deaktivierung während der Fahrt...da bietet sich am ehesten die Handbremse an. Wenn die gezogen ist, kann erst das Lauflicht aktiviert werden und damit ist dann auch eindeutig gewährleistet, dass Du NICHT während des normalen Fahrens den Scanner anmachen kannst, weil während der Fahrt Handbremse anziehen und so...gell? :D

    Bleibt nur die Gretchenfrage...warum nicht gleich ein Firebird? :D Ist aber wie so oft auch Geschmackssache und ansonsten wünsch ich Dir bei Deinem Projekt trotzdem viel Glück und Durchhaltevermögen...und achja, Fotos wären auch nicht verkehrt :D

    Stephan

  • Zitat

    Original von ChrisFTB
    Die Einzelabnahme wird ja gerade deshalb durchgeführt, weil diese Teile eben KEINE BE, E-Nummer oder ABE haben....

    Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaso! :D

    Wieder was dazu gelernt, danke!

    Stephan

  • erstmal vielen dank für die vielen antworten...
    aber habt ihr mal dran gedacht das ein reh z.b. auf lichtreflektionene reagiert und sich dadurch von der strasse fernhält? hmm naja und ein solches lauflicht könnte diese achsoooo tollen reh unfälle verhindern wenn man es an hat und es auch jedes auto hat =))
    naja einen firebird bzw trans am hatte ich mal aber der ist mir leider zu teuer im unterhalt sonst würde ich den echt gerne wieder fahren nichts lieber als das =)
    ähm ja und mit der platte davor ok aber wie soll ich die so anbringen das der tüv sich nicht fragt bzw. die polizei, was dahinter denn sei wenn die mich zum beispiel wie so oft leider kontrollieren (allgemeine verkehrskontrolle)?
    und das ding mit der einzelabnahme ist ja das das ich das nie durchbekommen werde zur zeit... damals hat sich doch auch keiner über so ein lauflicht in rot was auch noch vorne am fahrzeug montiert ist aufgeregt.. hmm wie macht ihr das denn wenn ihr euer replica baut und dann zum tüv fahrt oder ne verkehrkontrolle bekommt weil ihr habt dann ja auch das lauflicht vorne drin?! ich habe so ein lauflicht was dem original entspricht ausser das da kein plexiglas wegen regenschutz vor sitzt.... es ist in der original größe usw.. bei gelegenheit stelle ich hier mal ein paar bilder rein von meinem wagen und dem lauflicht was verbaut werden soll....

    lg euer knight23

  • erstmal WILKOMMEN;)

    Zitat

    aber habt ihr mal dran gedacht das ein reh z.b. auf lichtreflektionene reagiert und sich dadurch von der strasse fernhält? hmm naja und ein solches lauflicht könnte diese achsoooo tollen reh unfälle verhindern wenn man es an hat und es auch jedes auto hat

    ähm... glaube niemand hier im board hat die gesetze gemacht :rolleyes:

    auch ein rotes hin und her laufendes licht schützt nicht vor wildunfällen. ;)

    Zitat

    damals hat sich doch auch keiner über so ein lauflicht in rot was auch noch vorne am fahrzeug montiert ist aufgeregt..


    damals... nutzte man da noch pferde zur fortbewegung?:D
    rotes licht gehört ans heck, vorne darf nur weiss leuchten,könnte ja jemand irritiert werden und nen unfall verursachen;)

    Zitat

    hmm wie macht ihr das denn wenn ihr euer replica baut und dann zum tüv fahrt oder ne verkehrkontrolle bekommt weil ihr habt dann ja auch das lauflicht vorne drin?

    hatte chris turbo doch erwähnt :rolleyes:

    Zitat

    Viele hier im Board bauen den Scanner vor der TÜV Untersuchung aus.
    Beim Fahren haben sie eine Blende davor und ihn nicht eingetragen.
    Wenn man nichts davon sieht, wird auch keine Polizei drauf schaun.
    Nur beim TÜV kann es Probleme geben.

    es gibt viele wege mit sowas durch den tüv zu kommen;)

    gibt doch auch genügend wagen mit unterbodenbeleuchtung die tüv bekommen obwohl diese nicht eingetragen wird;)

    Gruß Kevin
    <<<Senf gefällig? Kein Problem den geb ich immer dazu, kostet nix extra!>>> :D :P

    2 Mal editiert, zuletzt von K.I.T.T.. (8. November 2007 um 01:07)

  • Zitat

    Original von knight23
    hmm wie macht ihr das denn wenn ihr euer replica baut und dann zum tüv fahrt oder ne verkehrkontrolle bekommt weil ihr habt dann ja auch das lauflicht vorne drin?!

    Der TÜV hat nur eine klar Richtlinie die da lautet:

    - Es darf nicht rot leuchten in der Front
    - Es darf nicht rot reflektieren, wenn Licht darauf tritt
    - Es darf während der Fahrt nicht aktiviert werden.

    Von daher, fahr dann damit zum TÜV, erklär denen wie das ist, dass Du die Handbremse anziehen musst, damit Du das Licht überhaupt aktivieren kannst vorne und zudem die Linse wechseln musst.

    Das kannst Du dann auch den netten Herren in Grün/Senfgelb bzw. Blau/Schwarz auch so erklären.

    Stephan

  • hi
    hmm naja ich meine das mit der handbremse ist ja nicht schlecht die idee aber wenn ich z.b. auf offener strasse stehe und bei einer verkehrskontrolle die handbremse anziehe und die dann nach vorne gehen wegen dem kennzeichen gucken (das machen die immer bei mir so xD ) dann sehen die netten herren der polizei das lauflicht ja und sagen dann bestimmt das ich es ausbauen soll...... und beim tüv kann es sein das einer seiner kollegen das dann durch zufall sieht und dann ausbauen muss oder?
    und welche linse meinst du die ich wechseln kann???

    K.I.T.T.
    dann erzähl mir mal bitte welche möglichkeiten es da so gibt weil ich hab nicht sonderlich viele möglichkeiten das lauflicht im fahrzeug zu vertuschen ausser die am anfang genannten dinge...
    was mir auch gerade noch eingefallen ist ist ein getöntes plexiglas was in der front verarbeitet ist und wo das lauflicht dann hinter sitzt....

    aber wie gesagt ich werde mal wenn es nicht regnet und ich dann mal frei habe ein paar bilder von meinem wagen einstellen und von dem lauflicht was verbaut werden soll dann habt ihr vielleicht auch ne bessere vorstellung wie ich das meine..

    der tüv ist der ansicht das es nicht verbaut werden darf und die front wollen die sich dann angucken und und dann beurteilen ob ich dann mit der lauflicht vorrichtung durchkommen würde ha das weiß ich so schon das ich damit nicht durchkomme weil das lauflicht ja nicht verbaut ist und somit ist dann ein loch da und das ist ja unfallgefahr nummer eins =) naja tüv eben....

    und zum thema wildunfall beziehe ich das speziell auf rehe da diese ja öfter wie wildschweine mal vors auto rennen... ich habe mit einem billig lauflicht damals an meinem opel kadett bcc gemacht und es hat auch tatsächlich was gebracht und nicht nur einmal... also ein lauflicht kann auch schon wieder leben retten (klingt unglaubwürdig aber ist so und macht mal selbst in einem waldgebiet wo viele rehe sind den test, allerdings auf eigene gefahr).......

    zum thema irritation hmm naja da kann ich nur lachen weil jeder kennt knight rider und auch das lauflicht und hinzu kommt das man so auch zugleich dem gegenverkehr das zeichen gibt durch die bewegung hier auf dieser seite nicht fahren bleib auf deiner seite.. und naja so ein lauflicht sitzt zwischen zwei hellen scheinwerfern und fällt also kaum noch auf denn jeder weiß eigentlich auf welcher seite er zu fahren hat und in den usa klappt das ja auch da kann man auch alles mit seinem auto machen hauptsache motor läuft bremse und licht funzt...


    lg euer knight

  • Zitat

    Original von knight23
    [...]aber wenn ich z.b. auf offener strasse stehe und bei einer verkehrskontrolle die handbremse anziehe und die dann nach vorne gehen wegen dem kennzeichen gucken (das machen die immer bei mir so xD )

    Dann musst Du es immer noch aktivieren über einen Kippschalter und da man ja mit angezogener Handbremse nicht fahren kann, ist es auch einleuchtend, dass das definitiv nicht während der Fahrt zu bedienen ist.

    Zitat

    Original von knight23
    dann sehen die netten herren der polizei das lauflicht ja und sagen dann bestimmt das ich es ausbauen soll...... und beim tüv kann es sein das einer seiner kollegen das dann durch zufall sieht und dann ausbauen muss oder?
    und welche linse meinst du die ich wechseln kann???

    Wie gesagt, die netten Herren vom Gesetz können Dich meine ich (oder Chris?) nur dazu verdonnern, dass Du zum TÜV aufschlägst und auf Mängel untersuchen lässt...wenn Du dann halt den Herren vom TÜV das zeigst, werden die zu der selben Erkenntnis kommen wie Du, dass das Fahrzeug Verkehrssicher ist.

    Mit der Linse meine ich das, was vor den Leuchtkammern geschnallt wird, die kann man bspw. bei Brennon Fullbrights Scanner wechseln und somit nicht nur die KITT und KARR Optik wechseln sondern auch dann eine in Wagenfarbe lackierte Alu Linse vor schnallen, was dann den unheimlichen Vorteil hat, dass man das Licht nicht sehen kann ;)

    Zitat

    Original von knight23
    der tüv ist der ansicht das es nicht verbaut werden darf und die front wollen die sich dann angucken und und dann beurteilen ob ich dann mit der lauflicht vorrichtung durchkommen würde ha das weiß ich so schon das ich damit nicht durchkomme weil das lauflicht ja nicht verbaut ist und somit ist dann ein loch da und das ist ja unfallgefahr nummer eins =) naja tüv eben....

    Liest Du eigentlich das, was wir hier so schreiben? :D

    Bau den Scanner doch ein und wenn Du nicht auf nen Parkplatz stehst und Show machen willst, ziehst Du eine in Wagenfarbe lackierte Alu Linse vor die Leuchtkammern und damit fährst Du dann zum TÜV. Und wenn sie Dir das dann immer noch nicht absegnen wollen, dann suchst Du Dir einen anderen Prüfer. Fakt ist, dass man so damit fahren darf, alleine ich kenne zwei Fälle, wo das bisher keine Probleme gegeben hat, wenn man es so macht, wie ich es ausformuliert habe.

    Es sollte auch keine Automatik da sein um die Linse zu wechseln, da ist der gute alte Handbetrieb (sprich Aussteigen, Haube auf, Linse wechseln, Haube zu) doch noch am zuverlässigsten.

    Zitat

    Original von knight23
    zum thema irritation hmm naja da kann ich nur lachen weil jeder kennt knight rider und auch das lauflicht und hinzu kommt das man so auch zugleich dem gegenverkehr das zeichen gibt durch die bewegung hier auf dieser seite nicht fahren bleib auf deiner seite.. und naja so ein lauflicht sitzt zwischen zwei hellen scheinwerfern und fällt also kaum noch auf denn jeder weiß eigentlich auf welcher seite er zu fahren hat und in den usa klappt das ja auch da kann man auch alles mit seinem auto machen hauptsache motor läuft bremse und licht funzt...

    Ja, aber es gibt nun mal Gesetze...

    Nach vorne hin darf kein rotes Licht zu sehen sein, egal ob es nun selbstleuchtend oder reflektierend ist. Von daher fällt das nun mal aus und mit einem laufenden Scanner im Strassenverkehr unterwegs zu sein ist auch für mich fahrlässig, weil dann legt man es auch drauf an, rausgezogen zu werden.

    Stephan

  • nützt ja alles diskutieren nichts, es gibt gesetze und richtlinien,an diese sollte man sich halten. es gibt sie nicht ohne grund;)

    Zitat

    was mir auch gerade noch eingefallen ist ist ein getöntes plexiglas was in der front verarbeitet ist und wo das lauflicht dann hinter sitzt....

    schau dir mal die replika von GrandmasterA an, er hat auch ein getöntes plexiklas davor,und muss idese auch nicht ausbauen wenn er den scanner aktiviert.;)

    im übrigen gibts auch noch die möglichkeit zum tüv zu gehen, mit dem teil und dem wagen und mit den herren des tüv drüber zu reden a)was du vorhast B) wie du es umsetzen kannst ohne das die ABE deines PKW erlischt;)

    denn sobald du das teil das ja weder ABE noch sonstwas hat einbaust erlischt die betriebserlaubniss deines autos und du darfst es theoretisch nicht mehr auf deutschlands strassen bewegen;)

    Gruß Kevin
    <<<Senf gefällig? Kein Problem den geb ich immer dazu, kostet nix extra!>>> :D :P

  • Dieses Thema wurde schon so oft diskutiert.
    Fakt ist : KEINE EINTRAGUNG und KEINE STARSSENZULASSUNG
    ENDE

    Wer denoch meint mit " Scanner an " fahren zu müßen, sollte bedenken das bei einer Kontrolle, mit
    3 Punkten in Flensburg
    und 75 Euro Strafe , wegen benutzen einer " nicht zugelassenen Lichtechnischen Anlage / Einrichtung " .

    Alles andere erübrig sich jetzt bestimmt.

  • volker, hast vergessen das der wagen unter umständen wegen der erloschenen betriebserlaubniss direkt stillgelegt wird oder ist das nicht so "extrem"?

    Gruß Kevin
    <<<Senf gefällig? Kein Problem den geb ich immer dazu, kostet nix extra!>>> :D :P

  • K.I.T.T.
    Nein so extrem ist es nicht.
    Eine Verwarnung, inclusive Mängelkarte dürfte für diese "Straf -" oder lieber gesagt : Untat, ausreichend sein.

    3 Punkte empfinde ich schon als extrem !

    1985 habe ich ein Erlebniss mit "Scanner An " und im Dunkeln entgegenkommenden Polizisten gehabt.
    Auf dem Parkplatz hatte ich am Wagen den damaligen Scanner angeschaltet.
    Nachdem Restaurantbesuch, hatte ich vergessen diese wieder auszuschalten.
    Im ehemaligen Regierungsbezirk Bonn ( 1985 ) hast du alle 2-3 Minuten einen Polizeiwagen getroffen. Mann das war ätzend.

    Weiter im Text:
    Es war schon dunkel und mir kam die Polizei entgegen. Ich wollte Links abbiegen und die Polizei versperrte mir den Weg.
    Dieses starrten sehr lange auf das Lauflicht und rührten sich nicht.
    Naja. Lange Geschichte - Ende vom Lied :
    Ich wurde angehalten und musste das Teil direkt ausbauen.
    Da dies nicht so einfach ging : Mängelkarte.

    2005 hielt mich eine Polizeistreife an.
    Diese hatte beim Vorbeifahren meinen Scanner entdeckt.
    Die Polizisten hielten mich an, setzten ein Lächeln auf und meinten ich sollte das " Lauflicht" doch mal einschalten.
    Lächelnden Polizisten kann ich nichts abschlagen, Scanner an und ..
    Peng ... Eine Mängelkarte bekommen.

    Was ich damit ausdrücken möchte :
    Nein. Die Betriebserlaubniss muss nicht unbedingt vor Ort erlöschen.
    Aber hofft auf freundliche Polizisten ;)

  • Zitat

    Original von K.I.T.T..
    volker, hast vergessen das der wagen unter umständen wegen der erloschenen betriebserlaubniss direkt stillgelegt wird oder ist das nicht so "extrem"?


    Nein, wird er nicht... aber wer mit eingeschaltetem Lauflicht auf öffentlichen Straßen rumfährt, ist selbst schuld...

  • danke nochmals und sorry wenn ich euch damit nerve aber ich möchte ja auch nur auf nummer sicher gehen... wie kann ich denn hier bei mir im profil bilder anhängen die ihr dann hier auch sehen könnt?
    naja klar lese ich das was hier so geschrieben wird aber wo bekomme ich denn sone linse oder kappe her die ich davor schnallen kann? und mit welchen argumenten kann ich denn beim tüv ankommen weil die sind hier echt ein hartes brot in wolfsburg...
    also mein lauflicht soll ja nicht während der fahrt an sein nur wenn ich stehe und am besten noch über die zündung geschaltet so das wenn ich die zündung an mache das lauflicht dann auch aus ist hmm aber ich weiß da leider echt nicht wie das gehen soll weil kfz- elektronik ist leider nicht so mein fachgebiet eher die kfz instandhaltung (technik, machanik)...

    lg euer knight23

  • Naja, Dir wurde doch nun schon mehrfach gesagt, was erlaubt ist und was nicht... Daran lässt sich nichts rütteln. Entweder Du "riskierst" es, oder Du lässt es halt... Die Polizei interessiert es auch nicht, wenn Du dann sagst "Aber im KRB meinte jemand, das ginge auch so und so...".

    Wenn Du eh schon ständig angehalten wirst, dann lass es besser. Mich hat seit Jahren keiner angehalten... auch mit KITT bisher nicht.

    Und wo man sowas herbekommt? Blech gibt´s im Baumarkt... Werkzeug auch... Viel Erfolg!

  • ah, gut, dann bin ich falsch informiert gewesen, ging bisher davon aus das es reicht ein nicht STVZO zugelassenes teil am wagen zu verbauen und dadurch die BE erlischt.;)

    man lernt eben nie aus;)

    dafür habe ich euch doch:D

    Gruß Kevin
    <<<Senf gefällig? Kein Problem den geb ich immer dazu, kostet nix extra!>>> :D :P

  • hi danke nochmal für die vielen infos an alle hier ich werde mich dann mal an die arbeit machen weil ne werkstatt verbaut das ja leider nicht hier in wob wegen der gewährleistung oder so naja muss nun in den sauren apfel beissen.... aber mit der blende davor das ist echt ne gute idee..... wie gesagt vielen dank für die ganzen netten infos....

    lg euer knight23

  • Zitat

    Original von knight23
    und mit welchen argumenten kann ich denn beim tüv ankommen weil die sind hier echt ein hartes brot in wolfsburg...

    Das wurde Dir doch nun schon oft genug gesagt?

    Die Argumente sind:

    - Nicht sichtbar während der Fahrt
    - Kein rotes Licht vorne während der Fahrt
    - Betätigung ausschliesslich dann, wenn das Fahrzeug steht (Kopplung über Handbremse)

    Kurzum, das wäre genauso als würdest Du Dir auf das Dach ne Maglite tackern mit Klebeband, musst Du ja auch für aussteigen um die anzumachen und da man ja während der Fahrt schlecht aussteigen kann...gell?

    Stephan

  • Zitat

    Original von Schakal

    Der TÜV hat nur eine klar Richtlinie die da lautet:

    - Es darf nicht rot leuchten in der Front
    - Es darf nicht rot reflektieren, wenn Licht darauf tritt
    - Es darf während der Fahrt nicht aktiviert werden.

    Stephan

    Mal ne blöde Frage. Wenn ich zum Fun/Style in meinen Renault 19 ein... äh... weißes oder andersfarbiges Lauflicht reinmach, daß NUR bei angezogener Handbremse funzt, wäre das also gesetzlich ok? Geht es nur um rot oder darf es nur weiß/gelb sein? (Rot würde bei meinem roten LAck eh net auffallen...)

    Was kostet so'n Lauflicht und der Einbau ca...? *träum*

    KARR:
    Möchten Sie etwas essen?
    Möchten Sie etwas trinken?
    Möchten Sie sich fortpflanzen?

    (Nachdem er einen Drive-In Schalter umgefahren hat: )
    Möchten Sie sich JETZT vielleicht fortplanzen???