hi
zunächst einmal möchte ich mich kurz vorstellen, ich heiße markus und bin neu hier bei euch. auf das interessante board bin ich durch google gestoßen und hoffe nun das ihr mir vielleicht weiter helfen könnt...
ich habe einen nissan 100 nx und möchte mir den als kleines knight rider replica umbauen mit strassenzulassung hier in deutschland. ich komme aus wolfsburg und habe hier schon den tüv gefragt wie das aussieht wegen der genehmigung des lauflichtes, da ich mir tatsächlich mal so ein teures ding gegönnt habe naja aber die wollen mir das nicht eintragen und ärger mit der polizei wollte ich auch vermeiden. ich hab dem beim tüv so einige vorschläge wie kappe, klappe, über zündung und steckverbindung gemacht. jedoch ohne erfolg...
naja bei der kappe habe ich an eine undurchsichtige kappe gedacht die einfach während der fahrt auf dem lauflicht sitzt gedacht, so das man das lauflicht (wenn es laufen sollte nicht sehen kann nur wenn man die kappe im stand abnimmt...
bei der klappe habe ich an einen elektrischen mechanismus gedacht wo sich die klappe bei einschalten der zündung einfach vor das lauflicht setzt und somit auch nicht mehr sichtbar ist....
im falle der zündung habe ich daran gedacht das wenn man die zündung einschaltet sich das lauflicht abstellt.....
und zu guter letzt die steckverbindung, da hab ich daran gedacht das während der fahrt die stromversorgung durch abgezogene steckverbindungen unterbrochen ist......
nun zu meiner frage da der tüv und die polizei keiner meiner vorschläge aktzeptieren wollten.... wie kann man es schaffen das ich das lauflicht verbaut haben darf aber auch nur dann im stand des fahrzeugs läuft? es muss doch eine lücke geben womit man die überzeugen kann das man es verbaut haben darf es in seiner funktion aber nicht weiter beeinträchtigt wird...... ich würde mich sehr über eure hilfe und euren erfahrenen tipps freuen, denn es haben ja auch schon einige von euch geschafft es durch zubekommen oder?
lg euer knight23