Verbot der Rücklichtverdunklung(?)

  • Ich habe gestern im Videotext von VOX gelesen, daß der TÜV ab dem 01.04.2003 jegliche Abdunklung von Rücklichtern verboten hat. Dies würde ja auch die Replica-Bauer betreffen, da KITT ja auch verdunkelte Rücklichter hat.

  • Ich weiss zwar nicht, wies in Deutschland ist, aber bei uns in der Schweiz sind Verdunklungen erlaubt, sofern diese verdunkelt verarbeitet wurden.

    Also die komplette Rücklicht-Abdeckung muss von Anfang an verdunkelt sein.

    Nachträgliches Verdunklen mit Sprays etc. ist verboten...

    greetz
    [:xbender]

    Audi S5 (2007)
    Dodge RAM 1500 (2012)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass die verdunkelten Rückleuchten zukünfitg verboten sind. Was man anbringen muss, sind Reflektoren, damit in der Nacht andere Verkehrsteilnehmer einen auch sehen.
    Ansonsten dürfte die Polizei dabei nichts zu meckern haben.


    MfG
    Denjo

    Knight Rider braucht kein Mensch, aber ein Mensch braucht Knight Rider.

  • Normalerweise muss trotz der Verdunklung ein gewisser "Reststrahlewert" eingehalten werden, also das aktive Bremslicht z.B. muss noch zu einem bestimmten Wert gesehen werden können.

    Bandit

  • Kann Denjo nur zustimmen, wenn sowas passieren würde, hätte das schon die große Runde gemacht. Da ja nicht nur Replica-Bauer betroffen sind, sondern quasi jeder Golf-Fahrer ;)

  • Zitat

    Original von Mot
    Da ja nicht nur Replica-Bauer betroffen sind, sondern quasi jeder Golf-Fahrer ;)

    Hehe :) ...Ich als A3-Fahrer wäre aber auch betroffen. ;)


    MfG
    Denjo

    Knight Rider braucht kein Mensch, aber ein Mensch braucht Knight Rider.

  • Witzbold, du bekommst vom TÜV ne Bescheinigung (die du sogar eigentlich immer mitführen sollst) und da steht's genau drauf. Und dann bekommste noch einen übergebrachten wegen Verbreitung der Unwahrheit :rolleyes: Besser sagen, dass du sowieso grad auf dem Weg zur Werkstatt warst, um die abmontieren zu lassen ;)

    NEIN zum generellen Tempolimit auf deutschen Autobahnen! [mehr]

  • Hallo!

    Jetzt möchte ich auch mal wieder meinen Senf dazugeben! :D

    Also seit mal nicht so pessimistisch wegen dieser evtl. neuen Bestimmung! Man muss sich schließlich nicht jeden Blödsinn bieten lassen, der von oben weg entschieden wird!

    Erst recht nicht, wenn nachzuweisen ist, dass die "Reststrahlewerte", wie Bandit so schön sagte, nicht niedriger als erlaubt sind!

    Von daher kann ich mir das mit der neuen Regelung auch gar nicht richtig vorstellen, jedenfalls nicht, wenn sie tatsächlich so ganz allgemein alles derartige verbieten würde. Wenn doch, dann ist das wirklich Schwachsinn, da es heutzutage sicher Lösungen gibt, die o.k. wären, und deshalb zu bekämpfen und ggf. zu ignorieren!

    Meine Meinung!

    Kay 8)


    :D "Geld allein macht nicht glücklich. Es gehören auch noch Aktien, Gold und Grundstücke dazu." :D

    Danny Kaye
    amerikanischer Filmkomiker (1913 - 1987)

    Einmal editiert, zuletzt von Kay.G.Hardelt (4. Juni 2003 um 18:01)

  • Bei mir in Gladbach fährt öfters ein weisser Pontiac TransAM rum, der wahrscheinlich 82'er Baujahr hat. Also perfekt für ein Replica. Er hat Targa Dächer und die Rücklichter so dunkel, wie KITT. Als er bremste hat man die Lichter sehr hell gesehen, viel heller als bei KITT in der Serie. Kann man die Lampen nicht auswechseln, so dass man hellere hat aber die Rücklichter sonst schwarz sind? Sah bei dem Wagen ziemlich geil aus. Der Wagen hatte auch US-Blinker, also die roten Rücklichter gleichzeitig als Blinker. Hab auch öfters einen Camaro mit US-Blinkern in Gladbach gesehen. Ob diese Blinker hier verboten sind??

    MfG

    Ricco

  • Apropros Rücklichtabdunklung: Weiß jemand, wie die Abdeckung angebracht wird. Sicher nicht mit Schrauben, denn ich habe bei KITT keine gesehen.