Kleines Video von KITT

  • Ja, das ist Bandits Auto - siehe auch hier (Bilder).
    Danke für das Video Bandit, sieht nett aus :)

    Edit: Da hatten wir wohl beide die selbe Idee :P

    Einmal editiert, zuletzt von Mot (17. Mai 2005 um 19:14)

  • Das genialste waren die Dorfbewohner irgendwo in der ehemaligen DDR, die richtig doof geschaut haben als 35-40 Firebirds an ihnen vorbeigefahren sind... und ein paar kamen in den Genuss, zwei davon aus der Nähe zu betrachten (ein Wagen ist ausgefallen und ich hab angehalten, um ihn wieder flott zu kriegen).

    Marcel

  • Nur zur Richtigstellung: Das war NICHT abwertend gemeint! Sollte das so geklungen haben, sorry - ich meinte damit nur, das man diese Autos bestimmt nicht jeden Tag dort sieht... ;)

    Marcel

  • Hi!!!

    Ist es erlaubt, dass Nummernschild vorne so zu verstecken???
    Das kann man ja kaum sehen, da es ja auch noch nach unten hinten rein geht.

    Gruss
    Viper

    Zitat

    Gemeinsam geben wir Gas, gemeinsam beissen wir ins Gras, Admins forever!!!

  • Zitat

    Original von Bandit
    Nur zur Richtigstellung: Das war NICHT abwertend gemeint! Sollte das so geklungen haben, sorry - ich meinte damit nur, das man diese Autos bestimmt nicht jeden Tag dort sieht... ;)


    Hehe, schon okay... hätte ich mir bei dir aber auch nicht vorstellen können, also nix für Ungut :D

    Zitat

    Original von Viper
    Ist es erlaubt, dass Nummernschild vorne so zu verstecken???
    Das kann man ja kaum sehen, da es ja auch noch nach unten hinten rein geht.


    Du hast Recht Viper, das sieht wirklich ziemlich heftig aus.
    STVZO sagt folgendes:
    §60, Absatz 2:
    [...] Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern. [...]
    Ob das so also korrekt ist, wird wohl der TÜV bzw. im Ernstfall die Polizei entscheiden müssen.

  • Ich danke euch ja vielmals für eure Hilfe, aber überlasst das mal bitte mir. Das ist alles geprüft und legal, es ist einsehbar und 24 cm über dem Boden. Ausserdem verringert es nicht die Bodenfreiheit.

    Ihr könnt euch ja mal überlegen, wo ihr es montieren würdet - etwa direkt an die Front dübeln? Kommt mir bitte nicht mit "hinter die Scheibe legen".

    Ebenso gibt es noch andere Härtefälle, zwei Freunde von mir haben es auf der Spoilerlippe die ihr auf dem Video hinter meinem Kennzeichen sehen könnt (auch in den "Back in Black" Bildern) - beide vom Amt abgenommen.

    Marcel

  • eben das ist Bandits entscheidung.... wenns Tüv - Au - Grünes Gemüse (so muss ich mal meinen schwager nennen *hrhrhr*) erlaubt ises gut. und die grünen können auch nix sagen wenns der tüv schon eingetragen hat also.... ist bandits sache ausserdem finde ich das es da eigentlich gut hinpasst..... hinter der scheibe kommts so vor als ob man geld für alles hatte aber nich für die kennzeichen halterung ^^

  • Hi!!!

    ich wollte weder irgendjemandem Vorschriften machen Bandit, noch wollte ich in die Entscheidungsphase von jemandem eingreifen @Cereal.

    Es war lediglich eine Interessensfrage mehr nicht.

    Und das Interesse kam daher, dass ich vor kurzem eine Reportage gesehen hatte, wo sich einer einen lang ersehnten Traum in Erfüllung gehen hat lassen, indem er sich eine alte Corvette gekauft hat (Oldtimer Modell). Man kann nur dann ein Auto als Oldtimer anmelden, so hiess es in der Reportage, wenn es im Originalzustand ist und man es nicht verändert hat.
    Nun diese Corvette benötigt ein kleines Nummernschild (hinten), also so eines, wie man es bei Motorrädern benutzt. Allerdings werden die wohl für Autos nicht raus gegeben. Nun hätte derjenige hingehen müssen und die Vorrichtung für das Nummernschild vergrössern müssen. Sobald er dies machen würde, könnte er das Auto aber nicht mehr als Oldtimer anmelden. Für ihn kommt das auch nicht in Frage, da er das Auto im Originalzustand lassen will, aber dann kann er es nicht anmelden, da der Tüv es sonst nicht abnehmen würde.

    Gruss
    Viper

    Zitat

    Gemeinsam geben wir Gas, gemeinsam beissen wir ins Gras, Admins forever!!!

  • Nen kleines, aber feines Video..und nen schöner Scanner (und Replica sowieso)

    Lifes a piece of Shit
    When you look at it
    Lifes a laugh and deaths a joke its true
    You'll see its all a show
    Keep 'em laughin' as you go
    Just remeber that the last laugh is on you

  • Zitat

    Original von Viper
    Es war lediglich eine Interessensfrage mehr nicht.


    Und meinerseits auch eine Sorgens-Frage, also nicht bös' gemeint. Ist doch toll wenn man es so befestigen darf, denn noch weiter vorne störts ja noch mehr, da ist die jetzige Anbringung schon perfekt.

    Zitat

    Original von Viper
    Nun diese Corvette benötigt ein kleines Nummernschild (hinten), also so eines, wie man es bei Motorrädern benutzt. Allerdings werden die wohl für Autos nicht raus gegeben.


    Die werden schon noch 'rausgegeben. Das hängt allerdings von vielen Faktoren ab: Z.B. welcher Landkreis (manche Kreise stellen sich da echt doof an), ob es 'ne "Euro"-Schürze für das Modell mit größerer Aussparung gibt usw... gerade in diesem Fall, wo das Fahrzeug sonst nicht als Oldtimer zugelassen werden kann, sollte es aber möglich sein!