ZitatOriginal von Knight2007
Wer die Schaltung nicht möchte, kann auch nur die beiden Nebler anschließen, und die restlichen Leuchten als Dummy benutzen.
Das ist auch nicht erlaubt! Alle Beleuchtungseinrichtungen am Fahrzeug müssen funktionieren!
Dennoch Gratulation zur TÜV-Eintragung - das steht mir in den nächsten 3 Monaten auch bevor.
ZitatOriginal von Knight2007
Gullwing und Scanner definitiv auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt. Also unter gar keinen Umständen. (Nur auf Privaten Grundstück, wie es z.B. bei Treffen der Fall ist)
Hattest du das Lauflicht denn beim TÜV-Termin eingebaut?
Marcel