Hallo miteinander,
ich hab schon öfters gehört, dass der TÜV das Gullwinglenkrad nicht einträgt.
Hab dazu mal in der StVZO nachgeschaut, und eigentlich nichts gefungen, was dagegen spricht.
Das einzigste, was mir diesbezüglich in den Sinn kommt ist, dass kein Gutachten ect. vorliegt, bezüglich dem Verhalten des Materials bei einem Crash.
Weis da jemand genaueres drüber?
Gruss Jürgen